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Bundesregierung weitet Förderung für Wärmepumpen aus
Das Umweltministerium hat am Dienstag, 15. März 2011 das neue Marktanreizprogramm bekannt gegeben. Neue Förderrichtlinien vereinfachen das Programm und weiten die Wärmepumpen-Förderung aus.
Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen.
Keine Förderung mehr !
Neu ist die Umstellung der Förderung auf Nennwärmeleistung in kW als Bemessungsgröße (errichtete installierte Nennwärmeleistung je Wärmepumpenanlage am Normpunkt) und nicht mehr auf m² Wohn- oder Nutzfläche.
Wärmepumpe Jahresarbeitszahl
Luft|Wasser 3,5
Sole|Wasser 3,8
Wasser|Wasser 3,8
bei Heizung und Warmwasserbereitung
(Pflicht in Wohngebäuden)
Einbau eines Stromzählers und eines Wärmemengenzählers, beide werden benötigt, um die Jahresarbeitszahl zu ermittelnHydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durch den FachhandwerkerEinstellung der Heizkurve durch den Fachhandwerker / Kundendienst
Wärmepumpe Leistung Förderhöhe
Luft|Wasser bis 20 kW 900 €
bis 21 kW 1.200 €
Sole|Wasser 11-20 kW 2.400 €
bis 20 kW 2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW)
21-100 2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW)
Wasser|Wasser 11-20 kW 2.400 €
bis 20 kW 2.400 € + 120 €/kW (max. 3.600 € bei 20 kW)
21-100 2.400 € + 100 €/kW (max. 11.600 € bei 100 kW)
Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe mit einer Solaranlge können Sie zusätzlich den Kombinations-bonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 2011 eine Höhe von 600 Euro und ab dem 01.01.2012 stehen 500 € zusätzliche Förderung zur Verfügung.
Für den Erwerb und die Installation einer Wärmepumpe gelten über das MAP hinaus lokale Förderprogramme, die beispielsweise von Energieversorgungsunternehmen, Städten, Gemeinden oder Landkreisen angeboten werden. Auch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind weiterhin möglich.
Für diese Angaben übernehmen wir keine Gewähr !