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Einspeisevergütung 2012
Entwicklung der Vergütung für PV Anlagen 2012
Koalitionsgespräche: Bundesumweltminister Röttgen lehnt Zubaudeckel weiterhin strikt ab
Stand 25.01.2012
Die von der Regierungskoalition eingesetzte Arbeitsgruppe Energie hat sich heute in Berlin getroffen, um über die Zukunft der Solarförderung zu beraten. Nach dem Gespräch betonte Bundesumweltminister Norbert Röttgen erneut, dass für ihn ein fester Deckel nicht zur Verhandlung stehe - das Regierungsziel von jährlich 2,5 bis 3,5 Gigawatt neuer Solarleistung gelte weiter.
Absehbar ist aber, dass die Förderung künftig in kürzeren Schritten als bisher immer wieder den sinkenden Preisen für Solaranlagen angepasst werden soll. Ziel ist eine entsprechende Änderung des EEG, die zum 1. April wirksam werden soll. Über die konkrete Höhe und Ausgestaltung der Förderkürzungen wird in den nächsten Wochen verhandelt. Auch zusätzliche Einschnitte bei der Solarförderung, wie zuletzt unter anderem vom Bundeswirtschaftsminister gefordert, sind damit leider noch nicht vom Tisch.
Das Bundesumweltministerium (BMU) will am bestehenden System des "atmenden Deckels" mit einem Zielkorridor von jährlich 2,5 bis 3,5 GW festhalten (Ziel bis 2020 kumuliert rd. 52 GWp). Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) drängt hingegen nach wie vor darauf, den PV-Zubau auf eine kumulierte Leistung von rd. 33 GWp bis 2020 zu begrenzen. Neu ist, dass das BMWi dabei offensichtlich keinen festen jährlichen Zubaudeckel mehr anstrebt, sondern vorschlägt, über einen komplizierten Mechanismus die Degression der Fördersätze dahingehend zu verschärfen, dass ein Zubau von jährlich rund 1000 MW nicht mehr überschritten wird. Sollte sich Rösler mit seinem Vorschlag durchsetzen, hätte dies allein für 2012 eine Zusatzabsenkung im zweistelligen Prozentbereich zur Folge.
In Vorbereitung auf das Gespräch der Koalitionsarbeitsgruppe Energie hatten sich gestern zuvor die CDU/CSU-Arbeitsgruppen Umwelt und Wirtschaft getroffen. Die Umweltpolitiker sprachen sich dabei erneut klar gegen einen festen Ausbaudeckel und eine kurzfristige Systemänderung des EEG aus (vgl. www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/20120124_Beschluss_AG_U.pdf). Die Mitglieder der AG Wirtschaft und Technologie hingegen forderten, wie schon zuvor, einen Zubaudeckel von jährlich 800 Megawatt (www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/20120124_Beschluss_AG_W.pdf).
Neue Vergütungssätze für Solarstrom ab 1.1.2011
Zum 1. Januar 2012 treten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neue Vergütungssätze in Kraft
(Vergütungen bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage im Zeitraum 1.1.-31.12.2012):
EIGENVERBRAUCH DES SOLARSTROMS
• Eigenverbrauch: Anlagen an oder auf Gebäuden bis 30 kW = 8,05 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 12,43 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
• Eigenverbrauch: Anlagen an oder auf Gebäuden 30 - 100 kW = 6,85 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%; 11,23 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
• Eigenverbrauch: Anlagen an oder auf Gebäuden 100 - 500 kW = 5,6 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30 %; 9,98 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30 % hinaus geht
NETZEINSPEISUNG DES SOLARSTROMS
• Netzeinspeisung: Anlagen an oder auf Gebäuden bis 30 kW = 24,43 Cent pro Kilowattstunde
• Netzeinspeisung: Anlagen an oder auf Gebäuden, 30 - 100 kW = 23,23 Cent pro Kilowattstunde
• Netzeinspeisung: Anlagen an oder auf Gebäuden 100 - 1.000 kW = 21,98 Cent pro Kilowattstunde
• Netzeinspeisung: Anlagen an oder auf Gebäuden ab 1.000 kW = 21,56 Cent pro Kilowattstunde
• Netzeinspeisung: Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen = 18,76 Cent pro Kilowattstunde
• Netzeinspeisung: Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen = 17,94 Cent pro Kilowattstunde
Anmerkung: Seit 1.7.2010 gibt es keine Förderung mehr für Anlagen auf Ackerflächen
Vorgenannte Angaben sind ohne Gewähr.